Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – MB-Handwerksprofis
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen und handwerkliche Arbeiten zwischen Marvin Beuß, handelnd unter dem Namen „MB-Handwerksprofis“ (nachfolgend „ Auftragnehmer“), und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Das Unternehmen bietet insbesondere folgende Leistungen an: Fußbodenverlegearbeiten und Untergrundvorbereitung, Malerarbeiten (ohne Meistertitel), Schimmelentfernung und Fassadenreinigung, Objektbetreuung, Entrümpelungen, Terrassen-, Fassaden- und Treppenhausreinigung, Graffitistoffentfernung, Beseitigung von Wasserschäden inklusive Trocknung sowie Gartenarbeiten (Heckenschnitt, Rasenmähen).
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss und Angebote
(1) Angebote des Auftragnehmers sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers annimmt oder der Auftragnehmer nach einer Bestellung/Anfrage mit der Ausführung der Arbeiten beginnt bzw. eine Auftragsbestätigung in Textform übermittelt.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zum Objekt / Arbeitsbereich gewährt wird.
(2) Notwendige Anschlüsse (Strom, Wasser) sind vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
(3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig über etwaige Besonderheiten des Objekts (z. B. verdeckte Leitungen, Statik-Besonderheiten, spezielle Vorschriften).
§ 5 Ausführung und Termine
(1) Termine und Fristen für den Beginn oder die Fertigstellung von Arbeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verzögern sich die Arbeiten durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. fehlender Zugang, unvorhergesehene bauliche Mängel vor Ort), verlängert sich die Ausführungsfrist angemessen.
§ 6 Abnahme (bei Werkleistungen)
(1) Nach Fertigstellung der Arbeiten findet eine gemeinsame Abnahme statt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk abzunehmen, sofern es den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.
(2) Kommt der Auftraggeber seiner Abnahmepflicht nicht nach, gilt das Werk nach Ablauf von 12 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige als abgenommen, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hingewiesen hat.
§ 7 Haftung und Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des BGB für Werk- und Dienstverträge.
(2) Für Schäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens in Hamburg bzw. der jeweilige Einsatzort in Deutschland (hauptsächlich Raum Bergedorf und Hamburger Umgebung).
(2) Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.